Das neue Erwachsenenschutzrecht
12.6.2018
Mit 1. Juli 2018 tritt das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft: aus „Sachwaltern“ werden dann „Erwachsenenvertreter“. Das Seminar gibt einen kompakten und praxisorientierten Überblick über die damit einhergehenden Neuerungen:
Das neue Konzept
- Unterstützung statt Stellvertretung
- Was bedeutet das für den Rechtsverkehr, was für die Ausübung der Vertretung?
Geschäftsfähigkeit neu
- Was ändert sich?
- Was bedeutet das für den Rechtsverkehr?
- Müssen die betroffenen Personen vor sich selbst geschützt werden?
Die neuen vier Säulen des Erwachsenenschutzrechts
- Worin besteht ihre Eigenart?
- Wer kann Vertreter sein?
- Wie enden die Vertretungen?
Das neue Erwachsenenschutzverfahren
- Vom Schwerpunkt der Medizin hin zur Sozialanamnese
- Was kann Clearing leisten?
Erwachsenenvertretung und Rechtsberufe
- Was kommt auf RechtsanwältInnen und NotarInnen zu?
Erwachsenenschutz im Zivilprozess und in Verwaltungsverfahren
- Was ändert sich?
Übergangsrecht
Die Vortragenden:
SC Hon.-Prof. Dr. Georg Kathrein
LStA Dr. Peter Barth
MMag.a Dr.in Ilse Koza
Zeit: 12.06.2018 von 9-17 Uhr
Ort: Hotel Triest, Wiedner Hauptstrassse 12, 1040 Wien
Kosten: € 490.-- pro Person
Jetzt anmelden unter akademie@vki.at
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